Fensterkitt der Jahre 1960 - 1993 kann Asbest enthalten !
Um Ihre Gesundheit und die Umwelt zu schützen, dürfen keine Asbestfasern freigesetzt werden.
Reparaturen und Abdichtungen dürfen nur noch mit staatlicher Zulassung TRGS 519 Anlage 4c ( kleiner Asbestschein ) erfolgen.
Seit 2019 ist das BT 42 Verfahren die einzige zugelassene Möglichkeit ungeprüfte ( auf Asbest ) Fensterglasscheiben mit Kittfalz zu reparieren. Abweichungen sind nicht zulässig.
Absaugvorrichtungen Klasse H, Schutzausrüstungen, sowie Entsorgung erfolgen nach TRGS 519 Anlage 4C. Die Kittreste werden als Sondermüll entsorgt.
Wir führen seit 2019 ASI Arbeiten nach Anlage 4C der TRGS 519. (kleiner Asbestschein ) aus
Wir nehmen für Sie Kittproben und testen auf Asbest, incl. Labortest - Zeugnis
Reparaturverglasung von Altbaufenstern Einfachglas und Isolierglas mit Kittfalz
Wir arbeiten für Sie und die Umwelt nach der BT 42